Rechtsmittel an der TU Darmstadt

Rechtsmittel

Diese Rechtsmittel stehen euch in eurem Studium zur Verfügung.

Dies ist eine Auflistung der euch zur Verfügung stehenden Rechtsmittel unserer Universität und einiger wichtiger Dokumente.
Dazu ist zu aller erst zu klären, ob man wirklich ungerecht behandelt wurde.
Klärt diesen Punkt am besten mit den zuständigen Beratungsstellen:

  • Prüfungssekretariat
  • MechCenter
  • Studiendekan
  • Fachschaft
  • Beschwerdemanagement der TU Darmstadt im Dezernat II (Herr Hertlein)

Ihr braucht unbedingt eine objektive Bewertung der Situation, bevor ihr euch über rechtliche Maßnahmen informiert.
Anschließend empfehlen wir die folgenden Rechtsberatungsstellen der Universität aufzusuchen:

Diese drei Angebote sind kostenlos und sollten unserer Erfahrung nach auch in dieser Reihenfolge abgearbeitet werden,
wobei die Rechtsberatung des Studentenwerks sich hauptsächlich auf das Mietrecht konzentriert.
Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit sich beim, für den ersten Wohnsitz zuständigen Amtsgericht einen Rechtsberatungsschein ausstellen zu lassen. Damit ist man dann berechtigt für nur einen geringen Betrag bei einem Anwalt eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Sobald es um Prüfungen geht, greifen folgende hochschulrechtlich relevante Dokumente: APB und Prüfungsordung des FB Maschinenbau

Zu finden unter „Studienordnung 2014“

Folgende Dokumente sind weniger prüfungsrelevant, aber trotzdem sehr bedeutsam (Reihenfolge wie oben erklärt):

Die rechtsverbindliche Veröffentlichung ist die Satzungsbeilage der TU.

Für den Fall dass man sich entschließt gegen ein Prüfungsereignis mit rechtlichen Mitteln vorzugehen, sollte man sich bewusst machen, dass dies auch Konsequenzen für alle anderen Prüfungsteilnehmer haben könnte.
Meistens ist aber der direkte Kontakt mit dem dem entsprechenden Institut oder der Person der für beide Seiten angenehmere. Auf der Rechtsschiene geht es üblicherweise nur noch um Formfehler.

Abschließend gibt es vom Dezernat VII (Personal- und Rechtsangelegenheiten) eine Sammlung von allgemeineren Rechtsgrundlagen.